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Allgemeine Geschäftsbedingungen SachsenWLAN

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge Über Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Produkt "SachsenWLAN" der Firma System- und Anlagentechnik Gnauck, Am Mühlgraben 40, 01774 Klingenberg OT Ruppendorf - nachfolgend "SachsenWLAN" genannt.

(2) Sie gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für den Fall, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies SachsenWLAN vorher schriftlich anzuzeigen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn SachsenWLAN ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn SachsenWLAN auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.

§ 2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

System- und Anlagentechnik Gnauck
Am Mühlgraben 40
01774 Klingenberg OT Ruppendorf

Telefaxnummer: 035 055 694 071
E-Mail: gnauck@sys-technik.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung
§ 3 Geltung des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht haben nur Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, insbesondere steht Unternehmern kein Widerrufsrecht zu.

§ 4 Preise

Für die angebotenen Leistungen gelten die auf den Internetseiten von SachsenWLAN dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Produktbeschreibungen von SachsenWLAN stellen noch kein verbindliches Angebot dar.

(2) Nach Eingabe seiner persönlichen Daten, Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der folgenden Übersichtsseite und durch Bestätigung der Bestellung im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung gebunden. Ist die Bestellung erfolgreich versendet worden, so erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bei SachsenWLAN bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung sowie zu den bestellten Leistungen mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Bestätigungsmail stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn dies ausdrücklich durch SachsenWLAN erklärt wird.

(3) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn SachsenWLAN das Angebot des Kunden ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt. Die Wirksamkeit des Vertrages steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass die baulichen und sonstigen äußeren Gegebenheiten die Herstellung einer Funkverbindung der vertraglich vereinbarten Qualität mit dem üblichen und zumutbaren technischen Aufwand zulassen und durch die Errichtung des Anschlusses die Netzintegrität nicht gefährdet wird.

(4) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Betätigung des "Zurück"-Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des "Zurück"-Buttons zu korrigieren. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Auftrag wird von SachsenWLAN gespeichert, dem Kunden mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann dem Kunden im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung des Kunden in Abschrift übersendet werden.

§ 6 Vertragsgegenstand

(1) SachsenWLAN ermöglicht dem Kunden die Nutzung von Internetverbindungsdienstleistungen über einen WLAN-Anschluss im vertraglich vereinbarten Umfang und zu den vertraglich vereinbarten Preisen. Sofern SachsenWLAN mit zusätzlichen Leistungen beauftragt wird, gilt die im Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige Preisliste.

(2) SachsenWLAN weist den Kunden darauf hin, dass zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen der WLAN-Verbindung aufgrund von Einflüssen eintreten können, die außerhalb des Einflussbereichs von SachsenWLAN stehen. SachsenWLAN ermöglicht dem Kunden daher die Inanspruchnahme der WLAN-Verbindung von SachsenWLAN nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auf die SachsenWLAN und seine Erfüllungsgehilfen Einfluss nehmen können. In diesem Rahmen beträgt die Verfügbarkeit der WLAN-Verbindung im Jahresmittel wenigstens 96,5%, Zeiten der Wartung und Entstörung gemäß § 17 nicht mit eingerechnet.

(3) Sofern SachsenWLAN dem Kunden im Rahmen des Angebotes von SachsenWLAN Hard- oder Software zur Nutzung überlässt, bleibt die bereitgestellte Hard- oder Software im Eigentum von SachsenWLAN und ist nach Beendigung des Vertrages an SachsenWLAN zurückzugeben.

§ 7 WLAN-Anschluss

(1) SachsenWLAN unterstützt den Kunden bei der Übertragung von Daten in einem von SachsenWLAN kontrollierten Kommunikationsnetz, welches mit dem Internet verbunden ist. Die vertragliche Leistung von SachsenWLAN endet am Eingangsgerät beim Kunden (im allgemeinen Router). Die Einrichtung und der Betrieb der internen Netzstruktur und Endgeräte beim Kunden sind nicht Vertragsbestandteil des Internetzugangs. Sofern die Übertragung von Daten aus dem Kommunikationsnetz von SachsenWLAN an von anderen Providern betriebene Kommunikationsnetze im Internet erfolgt, stellt SachsenWLAN die Daten an einer Schnittstelle des von SachsenWLAN kontrollierten Kommunikationsnetzes zur Übergabe bereit und nimmt Daten aus anderen Kommunikationsnetzen an seiner Schnittstelle zur Übermittlung in seinem Kommunikationsnetz entgegen. SachsenWLAN hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung außerhalb des von ihm betriebenen Kommunikationsnetzes.

(2) Für die Nutzung des Anschlusses sind die Installation einer WLAN-Außenantenne sowie ein WLAN-Router erforderlich. SachsenWLAN überlässt dem Kunden für die Dauer des Vertrages kostenfrei eine WLAN-Antenne für den Einsatz im Freien mit eingebautem Router ("Anlage"). SachsenWLAN liefert dem Kunden frei Haus die vorinstallierte und fertig konfigurierte Anlage. Soll die Anlage auf ebener Erde aufgestellt werden, ohne dass es einer Befestigung an einem Gebäude bedarf, so übernimmt SachsenWLAN aufgrund gesonderter Absprache die Aufstellung. Die Montage der Anlage am Gebäude und die Verlegung des Kabels zu den Endgeräten des Kunden liegen jedoch im Verantwortungsbereich des Kunden und werden von SachsenWLAN nicht geschuldet.

(3) Die Möglichkeit der Nutzung eines WLAN-Anschlusses von SachsenWLAN steht nicht flächendeckend zur Verfügung. Kann dem Kunden kein Anschluss bereitgestellt werden, erhält er hierüber eine entsprechende Mitteilung. Stellt die Einrichtung eines WLAN-Anschlusses von SachsenWLAN eine Gefährdung für die Netzintegrität des Teilnehmernetzes dar, wird SachsenWLAN von einer Bereitstellung absehen.

(4) Ob und mit welcher maximalen Übertragungsgeschwindigkeit SachsenWLAN dem Kunden den WLAN-Anschluss zur Verfügung stellen kann, hängt insbesondere von der Entfernung und der Position der Anlage zum nächsten Netzzugangspunkt ab. Kann dem Kunden die von ihm gewünschte Übertragungsgeschwindigkeit zum Zeitpunkt der Erstschaltung nicht bereitgestellt werden, wird SachsenWLAN den Kunden hierüber gesondert informieren. Gleichzeitig wird SachsenWLAN dem Kunden einen anderen WLAN-Anschluss mit der nächst geringeren, maximal zur Verfügung stehenden Übertragungsgeschwindigkeit anbieten.

(5) Die Nutzung des WLAN-Anschlusses für Voice-over-IP-Dienste Dritter ist ausgeschlossen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Internet-Verbindungsdienstleistungen

(1) Für den Zugang zum Internet wird eine Zugangskennung benötigt. Die Kennung wird von SachsenWLAN vergeben und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Bei jeder Verbindung wird dem Kunden eine dynamisch wechselnde IP-Adresse zugeteilt, bei der sich die Adresse mit jeder Unterbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändern kann.

(2) Die maximale Übertragungsrate ist abhängig vom WLAN-Anschluss sowie von dem jeweils bei Vertragsschluss gewählten Tarif, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife. Die maximale Übertragungsrate kann nur unter Idealbedingungen erreicht werden. Die tatsächliche Übertragungsrate ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie der Witterung, der Netzauslastung des WLAN-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Carrier Anbieter sowie den Endgeräten des Kunden.

(3) SachsenWLAN weist darauf hin, dass aus technischen Gründen nach circa 24 Stunden ununterbrochener Nutzung eine Zwangstrennung der Verbindung erfolgt und zwar unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt ein Datenaustausch stattfindet oder nicht.

§ 9 Voice over IP

(1) Inhalt des SachsenWLAN Voice-over-IP Dienstes ist das Führen von Gesprächen über das Internet. Hierfür benötigt der Kunde ein geeignetes Endgerät, welches das Protokoll "SIP" unterstützt. Dieses ist vom Kunden zu stellen.

(2) SachsenWLAN behält sich vor unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Auf Anfrage des Kunden erteilt SachsenWLAN Auskunft, welche Nummern hierunter fallen.

(3) Der Kunde hat nach Beantragung eines Einzelverbindungsnachweises die Möglichkeit, die Verbindungsdaten jeder einzelnen Voice-over-IP-Verbindung mit der monatlichen Onlinerechnung unter www.sachsenwlan.de Kundenlogin einzusehen.

§ 10 Reseller-Ausschluss

(1) Die von SachsenWLAN zur Verfügung gestellten Leistungen dürfen vom Kunden nicht zu gewerblichen Zwecken an Dritte zur Nutzung überlassen werden.

(2) Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 ist SachsenWLAN berechtigt, den Zugang des Kunden zu dieser Leistung dauerhaft zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ersatzansprüche von SachsenWLAN gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Leistungszeit

(1) Ein vereinbarter Bereitstellungstermin und wirksam vereinbarte Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche ihm im Interesse der rechtzeitigen Bereitstellung und Leistung obliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt hat.

(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, gilt Folgendes:

(a) Von SachsenWLAN in Aussicht gestellte Fristen und Termine zur Erbringung der Leistung gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(b) Für Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse - hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, auch wenn sie bei Lieferanten von SachsenWLAN oder deren Unterlieferanten eintreten -, und die SachsenWLAN nicht zu vertreten hat, haftet SachsenWLAN nicht. Sofern solche Ereignisse SachsenWLAN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung und das Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist SachsenWLAN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 12 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde ist zur Zahlung der aus dem gewählten Tarif bestehenden Preise verpflichtet. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus mittels Lastschriftverfahren. Sofern vertraglich vereinbart die Abrechnung mittels Rechnung erfolgt, ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden diese zur Zahlung fällig.

(2) Bei Voice-over-IP erfolgt die Abrechnung mit der im Tarif festgelegten Taktung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung. Die Abrechnungsgenauigkeit wird entsprechend den derzeitigen technischen Möglichkeiten sichergestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Verbindungsdaten jedes einzelnen kostenpflichtigen Gespräches einzusehen, sofern er einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat (§ 9 Absatz 3).

(3) Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Kunde jede Nutzung, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat.

(4) Gebühren für durch den Kunden zu vertretende Rücklastschriften hat der Kunde zu tragen.

(5) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, soweit der Vertrag fortgeführt wird. Wird der Vertrag nicht fortgeführt, so erstattet SachsenWLAN Überzahlungen binnen einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsbeendigung.

(6) Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder Telefax) gegenüber SachsenWLAN geltend zu machen. Versäumt der Kunde diese Pflicht, so kann dies zu rechtlichen Nachteilen für den Kunden führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz (vgl. § 45i TKG).

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an SachsenWLAN zu bezahlen, es sei denn, das SachsenWLAN einen höheren Schaden nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.

§ 13 Tarifwechsel

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit einen Tarifwechsel vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung eines Tarifwechsels besteht jedoch nicht.

(2) Für die Durchführung des Tarifwechsels gelten die Bestimmungen zum Vertragsangebot und Vertragsschluss (§ 5) entsprechend.

(3) Der Tarifwechsel wird zum Beginn des folgenden Abrechnungsmonats wirksam. Für das neu gewählte Produkt gelten die zum Zeitpunkt des Tarifwechsels aktuellen AGB und Leistungsbeschreibungen. Vor dem Tarifwechsel ausgesprochene, noch nicht vollzogene Kündigungen des Kunden werden wirkungslos.

§ 14 Sperre

(1) SachsenWLAN ist berechtigt, den Zugang zu den angebotenen Leistungen zu sperren, wenn

a) der Kunde schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten aus § 16 verstößt,

b) der Kunde mit der Entgeltzahlung in Verzug gerät oder

c) wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von SachsenWLAN in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird.

Die Sperrung von Telefondiensten (hier also insbesondere der Voice-over-IP-Dienste gemäß § 9) darf nur nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen des § 45k TKG erfolgen.

(2) Die Sperre aufgrund Zahlungsverzuges wird unverzüglich nach Verbuchung des rückständigen Betrages bei SachsenWLAN aufgehoben. Eine Sperre wird aufgehoben oder unterbleibt, falls gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben werden und der Durchschnittsbetrag der letzten unstrittigen Rechnung nach § 45j TKG bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen worden ist.

(3) Die Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Grundentgelte.

(4) Liegt in dem Grund für die Sperre zugleich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung, so bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch die Einrichtung der Sperre unberührt. Entsprechendes gilt für weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Aufwendungs- und Schadensersatz.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1

a) zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von SachsenWLAN aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),

b) zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SachsenWLAN an Dritte abtreten.

§ 16 Nebenpflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten und Informationen sachlich richtig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich die bei der Registrierung anzugebenden Stammdaten oder Zahlungsdaten während der Laufzeit bestehender Verträge ändern, hat der Kunde dies SachsenWLAN unverzüglich mitzuteilen oder in der vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen.

(2) Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch SachsenWLAN notwendig sind. Er hat insbesondere SachsenWLAN und deren Erfüllungsgehilfen nach vorheriger Terminabsprache Zutritt zum Grundstück zu gewähren, soweit dies für die Installation und Inbetriebnahme der Leistungen von SachsenWLAN erforderlich ist. Er wird alle Handlungen unterlassen, welche die physikalische oder logische Struktur des Netzes von SachsenWLAN oder der Partner von SachsenWLAN verändern oder die Sicherheit des Netzbetriebes gefährden können.

(3) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. So darf der Kunde die Nutzung des Dienstes unter Verwendung seiner Zugangsdaten lediglich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm in einem Haushalt leben oder im Falle einer unternehmerischen Nutzung seinen Weisungen unterliegen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. SachsenWLAN weist darauf hin, dass die Speicherung von Passwörtern etc. auf dem Rechner die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, SachsenWLAN unverzüglich darüber zu informieren und die Änderungen der entsprechenden Zugangsdaten zu veranlassen oder soweit möglich selbst vorzunehmen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Zugangsdaten hat der Kunde zu tragen, soweit er die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung zu vertreten hat.

(4) Ist dem Kunden Hard- oder Software im Rahmen der Leistungen von SachsenWLAN zur Nutzung bereitgestellt worden, hat der Kunde jegliche Änderungen einschließlich Änderungen an der Konfiguration zu unterlassen. Die Hard- oder Software ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an SachsenWLAN zurückzugeben.

(5) Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste von SachsenWLAN. Er trägt dafür Sorge, dass im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte abgerufen oder verbreitet werden, sowie nicht gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Markenrechte, Urheberrechte und Wettbewerbsrecht) oder sonstige geltenden Rechtsvorschriften verstoßen wird. Insbesondere sind die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Virenangriffen, Kettenbriefen sowie die Versendung von massenweise gleichlautenden E-Mails ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers (so genanntes Spamming) untersagt. Auch untersagt ist der Missbrauch der Dienste von SachsenWLAN für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (z.B. Cracking, Hacking, sowie Denial of Service Attacks). Insbesondere letztgenannte Handlungen berechtigen SachsenWLAN ohne Angabe von Gründen zur sofortigen außerordentlichen Kündigung der Vertragsverhältnisse und zur Sperrung des Zugangs zum Internet.

(6) Der Kunde hat SachsenWLAN den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt SachsenWLAN von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes durch den Kunden frei, soweit er diese zu vertreten hat. Der Kunde unterrichtet SachsenWLAN unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung der Dienste von SachsenWLAN.

(7) Erlangt SachsenWLAN von einer unerlaubten Handlung des Kunden Kenntnis oder wird SachsenWLAN von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird SachsenWLAN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch SachsenWLAN erforderlich sein, wird SachsenWLAN dem nachkommen.

§ 17 Wartung und Entstörung

(1) Durch Wartung und Weiterentwicklung des Dienstes können zeitweilige Einschränkungen oder Unterbrechungen der Verbindung auftreten. SachsenWLAN wird sich bemühen, diese Arbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchzuführen, um Ausfallzeiten und Beeinträchtigungen für den Kunden gering zu halten.

(2) Instandhaltungs-, Entstörungs- und Änderungsarbeiten am Teilnehmeranschluss werden nur von SachsenWLAN oder einem von SachsenWLAN beauftragten Dritten ausgeführt. Ein Zugriff Dritter ist ausdrücklich untersagt.

(3) SachsenWLAN wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden mit der Störungsbeseitigung beginnen.

(4) Hat SachsenWLAN eine durch den Kunden beanstandete Störung nicht zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit eine Störung nicht vor oder nicht im Verantwortungsbereich von SachsenWLAN und konnte der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche erkennen, so ist der Kunde verpflichtet, SachsenWLAN die durch die Überprüfung oder Störungsbeseitigung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß der jeweiligen gültigen Preisliste zu erstatten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.

(5) Im Übrigen gelten für die Ansprüche des Kunden die Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen unter § 19.

§ 18 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag oder ein Tarifwechsel wird jeweils für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird. Abweichend zu Satz 1 gilt für Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 19 Haftung

(1) SachsenWLAN ist für fremde Inhalte, zu denen SachsenWLAN lediglich den Zugang zur Nutzung ermittelt, nicht verantwortlich (§§ 8-10 TMG). SachsenWLAN weist jedoch darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Sperrung der Nutzung rechtswidriger Inhalte im Sinne des Telemediengesetzes oder anderen Vorschriften des geltenden deutschen Rechts bestehen kann und SachsenWLAN nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften hiervon Gebrauch machen wird.

(2) Soweit eine Verpflichtung von SachsenWLAN als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit (also z.B. im Zusammenhang mit der Internet-Verbindungsdienstleistung) zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber dem Kunden als Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht nach Satz 1 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.

(3) Soweit SachsenWLAN nicht als Anbieter eines Telekommunikationsdienstes für die Öffentlichkeit nach Absatz 1 tätig geworden ist, leistet SachsenWLAN Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet SachsenWLAN gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet SachsenWLAN unbeschränkt.

c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet SachsenWLAN jedoch in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

d) Befindet sich SachsenWLAN mit seiner Leistung in Verzug, so haftet SachsenWLAN wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

(4) Soweit die Haftung von SachsenWLAN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SachsenWLAN.

(5) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 20 Datenschutz

SachsenWLAN wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes, beachten (siehe auch die Datenschutzerklärung von SachsenWLAN).

§ 21 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Klingenberg OT Ruppendorf.

Stand: Mai 2012

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